Allgemeine Geschäftsbedingungen des Getränkehandels
1. Alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teils der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluß. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. Lieferung ausgeführt ist.
2. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt die Lieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeit, werden zusätzliche Kosten berechnet.
Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressanspruch geltend zu machen.
3. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen.
Bier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen sowie Rückbier, kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Ware beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.
4. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste frei Haus. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.
5. Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei der Lieferung bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
6. Paletten, Kisten, Mehrweg-Flaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur Leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen.
Für Mehrweg-Flaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen.
Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet, Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet.
7. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem dritten Monat ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 24 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.
8. Die gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen seinen Abnehmer im voraus zur Sicherung an uns ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Warenwerts der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.
9. Als Erfüllungsort gilt 74538 Rosengarten Westheim, als Gerichtstand 74523 Schwäbisch Hall als vereinbart.
Getränke Bühl GmbH
